Die Überprüfung von Notbeleuchtung kann ganz schön aufwändig sein, erst recht, wenn ein Gebäude über eine große Anzahl an Sicherheitsleuchten verfügt. Dazu braucht es nicht nur ausreichend Personal, sondern auch Zeit, und die ist bekanntlich ein wertvolles Gut.
Die seit Juli 2020 geltende Norm ÖVE E 8101 hat die Verwendung von Leuchten mit Einzelbatterie im Vergleich zur vorherigen Norm stark angepasst: Ab einer Stückzahl von 20 Sicherheitsleuchten in einem zusammenhängenden Gebäudeteil ist eine automatische Prüfeinrichtung gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62034 vorgeschrieben. Die Protokollierung muss zentral und automatisch durchgeführt werden.