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Eichrechtskonforme Wallboxen und Ladesäulen

Mennekes bietet ganzheitliche Lösung

E-Autos elektrisch laden soll für Ladeinfrastruktur-Betreiber und Nutzer so transparent wie möglich sein. Es geht vor allem um die korrekte Messung und Abrechnung von Energie - hier kommt eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur zum Einatz. So wird sichergestellt, dass die abgerechneten Kilowattstunden exakt mit den verbrauchten Kilowattstunden übereinstimmen. Die Wallbox AMTRON® Professional und die Ladesäule AMEDIO® sind nur einige der Mennekes Ladestationen, die mit eichrechtskonformen Zählern ausgestattet sind und alle Voraussetzungen für eine transparente Abrechnung erfüllen.

Eichrechtskonformität – was bedeutet das?

Das Eichrecht dient dem Verbraucherschutz: Es schafft die Grundlage dafür, dass Messergebnisse korrekt angezeigt und abgerechnet werden. Die eichrechtskonforme Messung der geladenen Energie muss für den Kunden nach Abschluss des Ladevorgangs sofort ersichtlich und überprüfbar sein. So behält der Nutzer immer im Blick, wie viel elektrische Energie er bezogen hat und wie viel Zeit der Ladevorgang in Anspruch genommen hat. Neben der ordnungsgemäßen Stromzählung muss auch die Übertragung der Messwerte aus der Ladestation in das Backend beweissicher und datenschutzkonform sein.

Mennekes Ladestationen in Österreich eichrechtlich anerkannt

Die Mennekes Ladestationen erfüllen mit den Bescheiden von Dezember 2022 auch die eichrechtlichen Anforderungen für Österreich.

Folgende Produktgruppen sind für Österreich eichrechtlich anerkannt:

  • Wallbox AMTRON® Professional und AMTRON® Professional+
  • Ladesäule AMEDIO® Professional und AMEDIO® Professional+
  • Ladesäule Premium und Ladesäulen Smart, Smart (S)N, Smart T

Bereits im Feld befindliche Ladestationen können rückwirkend eichrechtlich anerkannt werden. Mennekes schafft als verlässlicher Anbieter damit einen hohen Mehrwert für die Betreiber der Ladestationen.

Eichrecht bei bereits bestehenden Ladestationen

Auch wenn Sie bereits Ladestationen von Mennekes haben, gibt es eine Lösung: Gemäß des Anerkennungverfahrens, erfüllen die eichrechtskonformen Ladesysteme ab einem bestimmten Produktionsdatum auch in Österreich alle Anforderungen zum Eichrecht. 

Voraussetzungen der Ladeinfrastruktur

Um die geladene Energie an Ladestationen in Österreich rechtskonform abrechnen zu können, müssen die Ladestationen zur Eichung zugelassen und erstgeeicht sein. In diesem Rahmen ist auch eine Anerkennung von anderen europäischen Baumusterprüfbescheinigungen und Konformitätsbewertungen möglich. Mennekes hat dieses eichrechtliche Anerkennungsverfahren für Österreich für drei Produktgruppen erfolgreich durchlaufen. Die innerstaatlichen deutschen Baumusterprüfbescheinigungen (BMP) der Mennekes Ladestationen gelten als Zulassung zur Eichung in Österreich. Weiterhin gelten die innerstaatlichen deutschen Konformitätsbewertungen der Mennekes Ladestationen als Ersteichung in Österreich. Die Anerkennungen sind für alle in den Baumusterprüfbescheinigungen aufgeführten Artikelnummern gültig.

In den Bescheiden der österreichischen Behörde sind alle für Österreich anerkannten Revisionen der Baumusterprüfbescheinigungen inklusive des Zeitpunkts der Gültigkeit aufgeführt. Alle eichrechtskonformen Ladestationen, die diesen Revisionen entsprechen, sind rückwirkend in Österreich eichrechtlich anerkannt. Die Betreiber in Österreich können diese Ladestationen entsprechend eichrechtskonform betreiben und die geladene Energie dem Kunden in Rechnung stellen. Für den Nutzer der Ladestationen ist sichergestellt, dass die geladene Energie präzise gemessen und die richtigen Messwerte zur Abrechnung herangezogen werden.

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