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Förderprogramm für Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik

Förderprogramm in Oberösterreich für die erstmalige Installation von privaten Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik

Drei Verordnungen wurden novelliert und an die Oö. Eigenheimverordnung angepasst, welche mit 01. Jänner 2019 in Kraft getreten sind:

    

  • Oö. Neubauförderungs-Verordnung 2019 (Wohnbauförderung für Mietwohnungen)
  • Oö. Eigentumswohnungs-Verordnung 2019 (Wohnbauförderung für Eigentumswohnungen)
  • Oö. Junges-Wohnen-Verordnung 2019 (spez. Wohnbauförderung für Mietwohnungen)

Wesentliche Faktoren, welche die Wärmepumpe betreffen und für alle drei Verordnungen gleichermaßen gelten, lauten wie folgt:

  • Dezentrale Energieversorgungssysteme auf der Grundlage von Energie aus erneuerbaren Quellen (z. B. Wärmepumpen) sind nach Möglichkeit mit Solaranlagen (thermisch oder Photovoltaik) zu kombinieren. Bei Wärmepumpen muss die Photovoltaikanlage geeignet sein, den Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe abzudecken. Das bedeutet, dass der Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe ungefähr der Jahresstromproduktion der PV-Anlage entsprechen soll. Die Alternative, die Wärmepumpe mit 100 % Ökostrom zu betrieben ist damit nicht mehr förderfähig.
  • Wärmepumpen müssen nach den EU-Umweltzeichenkriterien gemäßRichtlinie 2014/314/EU zertifiziert sein bzw. vollinhaltlich den in dieser Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen entsprechen.
  • Die maximale Vorlauftemperatur ist mit 40 °C festgelegt, wobei für wassergetragene Heizsysteme ohnehin ein Niedertemperaturverteilsystem vorgeschrieben ist.

 

Für jede der drei oben angeführten Verordnungen gibt es eine Übergangsbestimmung – bis zum 30.06.2019 kann noch der alten Verordnung um die Wohnbauförderung angesucht werden.

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