(0)

Bundesländerspezifische Förderung für Stromspeicher

Wien

  • Förderhöhe: 500 Euro / kWh Speichernennkapazität, max. 30 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • bei Speichern für Einfamilienhäuser werden die ersten 5 kWh Nennkapazität gefördert, eine höhere Speicherkapazität kann aber installiert werden
  • bei Speichern für Mehrfamilienhäuser oder betriebliche Gebäude werden die ersten 10 kWh Nennkapazität gefördert, eine höhere Speicherkapazität kann aber installiert werden
  • Für die Installation eines Lastenmanagementsystems (LMS, z.B. der Warmwasserbereiter von Fronius - Ohmpilot) gibt es einen Zuschuss von 300 €bzw. max. 30 % der förderfähigen Gesamtkosten des LMS. Die Geräte kommunizieren untereinander und ermöglichen so eine förderfähige Energiemanagementlösung.
  • Frist: Anträge können bis 31. Dezember 2020 gestellt werden


Nähere Informationen sowie Voraussetzungen für die Fördersituation WIEN finden Sie hier.

Salzburg

Betriebliche Energiespeicher

  • Förderhöhe: 600 Euro / kWh Brutto-Speicherkapazität, max. 40 % der Investitionskosten
  • max. 18 kWh Brutto-Speicherkapazität, eine höhere Speicherkapazität kann aber installiert werden
  • Frist: Anträge können bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden

 

Private Energiespeicher

  • Förderhöhe: 600 Euro / kWh Brutto-Speicherkapazität, max. 30 % der gesamten Investitionskosten
  • max. 6 kWh Brutto-Speicherkapazität, eine höhere Speicherkapazität kann aber installiert werden
  • Frist: Anträge können bis zum 31. Mai 2019 gestellt werden 


Nähere Informationen sowie Voraussetzungen für die Fördersituation SALZBURG finden Sie hier.

Kärnten

  • Förderhöhe: 350 Euro / kWh Brutto-Speicherkapazität, max. 50 % der anerkennbaren Investitionskosten
  • max. 10 kWh Nennkapazität, eine höhere Speicherkapazität kann aber Installiert werden 


Nähere Informationen sowie Voraussetzungen für die Fördersituation KÄRNTEN finden Sie hier.

Oberösterreich

Betriebliche Energiespeicher

  • Förderhöhe: 300 Euro / kWh Nennkapazität, max. 40 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
  • Förderfähig ab min. 6 kWh installierter Nennkapazität


Nähere Informationen sowie Voraussetzungen für die Fördersituation OBERÖSTERREICH finden Sie hier.

Siblik Newsletter

Nichts mehr verpassen!
Newsletter abonnieren